Allgemeine Einkaufsbedingungen

 1. GELTUNGSBEREICH
a) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben, für die Lieferung von Waren an AUDIO MOBIL, bei Rechtsgeschäften mit Unternehmen (im Folgenden: Vertragspartner).

b) Der Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn – auch wenn sie unwidersprochen bleiben – von den vorliegenden Bedingungen auszugehen ist. Vertragserfüllungs-handlungen von AUDIO MOBIL gelten insofern nicht als Zustimmung zu von seinen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

c) Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wenn sie bei einem früheren Auftrag von den Vertragspartnern vereinbart wurden.

d) Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für die Erbringung von Leistungen.

e) Die Rechtsbeziehung zwischen AUDIO MOBIL und dem Vertragspartner richtet sich nach diesen Bestimmungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen und Verträgen. Änderungen, Nebenabreden, Vorbehalte und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

a) Angebote des Vertragspartners erfolgen kostenfrei und verbindlich. Der Vertragspartner ist an dieses Angebot 6 Monate ab Zugang an AUDIO MOBIL gebunden.

b) Der Vertragspartner hält sich im Angebot bezüglich Menge und Beschaffenheit der Ware bzw. hinsichtlich Einzelheiten der Ausführung genau an unsere Anfrage.

c) Angebote des Vertragspartners nimmt AUDIO MOBIL durch schriftliche Bestellung an. Die Schriftform wird auch durch elektronische Datenübertragung per E-Mail oder Telefax erfüllt. Sondervereinbarungen auch mit Vertretern oder Repräsentanten von AUDIO MOBIL bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch AUDIO MOBIL.

d) Weicht der Vertragspartner in seiner Auftragsbestätigung vom Inhalt der Bestellung von AUDIO MOBIL in irgendeiner Weise ab, so ist ausdrücklich schriftlich auf diesen Umstand hinzuweisen und die schriftliche Zustimmung von AUDIO MOBIL einzuholen. AUDIO MOBIL behält sich ausdrücklich den Widerruf des Auftrages vor, falls es nicht innerhalb von 14 Tagen zu einer einvernehmlichen Auftragsannahme kommt.

e) Sämtliche Angebots-, Projekts-, Zeichnungsunterlagen, Muster etc. sind streng vertraulich und dürfen ohne Zustimmung von AUDIO MOBIL weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind AUDIO MOBIL unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.

f) Auf sämtlichen an AUDIO MOBIL gerichteten Schriftstücke, insbesondere Auftragsbestätigungen, Versandmeldungen, Lieferscheinen und Rechnungen gibt der Vertragspartner die Bestellnummer, das Bestelldatum, die Artikelnummer und all jene Daten von AUDIO MOBIL an, die zur näheren Kennzeichnung der Bestellung verwendet wurden. Bei Abrufen vermerkt der Vertragspartner auch die jeweiligen Daten der betreffenden Abrufe.

g) Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von AUDIO MOBIL.

 3. PREISE

a) Die in der Bestellung genannten bzw. mit dem Vertragspartner vereinbarten Preise sind Fixpreise. Eine Änderung der vereinbarten Lieferzeit ist – auch im Falle von Lieferabrufen – ausgeschlossen. Preisgleitklauseln werden von AUDIO MOBIL nicht anerkannt.

b) Abgabenrechtliche oder sonstige Veränderungen der Verhältnisse – wie z.B. aufgrund von Kollektivverträgen, Materialpreissteigerungen etc. – bis zum Zeitpunkt der Lieferung berechtigen nicht zu einer nachträglichen Preiserhöhung.

c) Die Preise gelten – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist – frei Haus AUDIO MOBIL inklusive Verpackung, Transportversicherung und sonstiger Kosten, exklusive Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt dies der Vertragspartner.

 4. LIEFERUNG

a) Die in der Bestellung genannten bzw. mit dem Vertragspartner vereinbarten Liefer- und Abruftermine sind bindend und beginnen – sofern nicht ein konkretes Lieferdatum angeführt ist – mit dem Ausstellungsdatum der Bestellung.

b) Die Lieferung hat für AUDIO MOBIL mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung verpackungs-, fracht-, zoll- und gebührenfrei auf den von AUDIO MOBIL genannten Empfangsort zu erfolgen. Die Annahme unfreier Sendungen kann AUDIO MOBIL ablehnen.

c) Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferzeit ist der Eingang der Ware am Standort von AUDIO MOBIL oder am vereinbarten Lieferort. Der Vertragspartner ist verpflichtet, AUDIO MOBIL unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm bekannt werden, die ergeben, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.

d) AUDIO MOBIL ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen zu verlangen. Mehr- oder Minderlieferungen werden nur unter Vorbehalt bis zu max. 3% der bestellten Menge akzeptiert.

e) Im Falle eines Lieferverzuges durch den Vertragspartner ist AUDIO MOBIL berechtigt, neben der Erfüllung eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe ohne Nachweis des Schadens zu verlangen. Diese beträgt pro angefangene Woche des Verzuges 1% des Auftragswertes, jedoch insgesamt maximal 10% des Auftragswertes. AUDIO MOBIL behält sich vor, einen darüberhinausgehenden Schaden bei Verschulden des Vertragspartners geltend zu machen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bedingungen.

f) Die Ware ist zum Schutz gegen Verlust, Beschädigung oder Beschädigung von Personen, Betriebsmitteln oder anderen Gütern auf Kosten des Vertragspartners sicher zu verpacken und transportsicher zu verladen. Der Auftragnehmer haftet für alle Folgen einer mangelhaften Verpackung. Auf dem Transport beschädigte Gegenstände werden dem Vertragspartner unfrei zurückgesendet. Dem Vertragspartner obliegt die Abwicklung des Schadens mit dem Spediteur oder Frachtführer. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung und auf Kosten des Vertragspartners zurückgesendet.

g) Der Eintritt von unvorhersehbaren oder unabwendbaren oder nicht von AUDI MOBIL zu vertretenden Umständen, wie etwa Betriebsstörungen, hoheitliche Maßnahmen und Eingriffe, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerung bei der Zollabfertigung oder höherer Gewalt befreit AUDIO MOBIL für die Dauer und Umfang deren Wirkung von ihrer Abnahmeverpflichtung. In diesen Fällen sind Ansprüche des Vertragspartners auf Gegenleistung und auf Schadenersatz ausgeschlossen.

 5. GEFAHRTRAGUNG UND ERFÜLLUNGSORT

a) Die Gefahr geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei der von AUDIO MOBIL genannten Empfangsstelle über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit der Abnahme der aufgestellten oder montierten Ware auf AUDIO MOBIL über. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Teillieferung handelt oder wenn der Transport durch AUDIO MOBIL durchgeführt oder organisiert wird.

b) Für Lieferung und Erfüllung gilt nach Wahl von AUDIO MOBIL als Erfüllungsort der Sitz von AUDIO MOBIL in A-5282 Braunau – Ranshofen, Audio Mobil Straße 5-7, oder der von AUDIO MOBIL genannte Empfangsort.

 6. ZAHLUNG

a) Zahlungen erfolgen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart wurde, nach Wahl von AUDIO MOBIL innerhalb von 30 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto nach Eingang der Ware oder Eingang der Rechnung, je nachdem, welcher Umstand später eintritt. Erfolgt der Eingang der Rechnung in Zeiträumen von (ausgewiesenem) Betriebsurlaub oder gesetzlichen Feiertagen, so beginnt diese Frist und damit das Zahlungsziel jeweils am ersten Tag der Betriebs-Öffnung.

b) AUDIO MOBIL erkennt nur prüffähige Rechnungen an! Eingehende Rechnungen müssen allen gesetzlichen österreichischen Vorschriften und Besteuerungs-vorschriften sowie im Speziellen § 19 Abs. 1  2. Satz UStG entsprechen.

c) Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Leistung im Verzug, so ist AUDIO MOBIL unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, seine Zahlungspflicht bis zur Leistung durch den Vertragspartner einzustellen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch AUDIO MOBIL liegt nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

d) AUDIO MOBIL ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit seinen eigenen aufzurechnen, wenn und soweit dies AUDIO MOBIL dem Vertragspartner schriftlich durch Aufrechnungserklärung innerhalb der Zahlungsfrist mitteilt.

e) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegen die Forderungen von AUDIO MOBIL mit seinen eigenen nur dann berechtigt, wenn und soweit diese von AUDIO MOBIL anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind erkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für das Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners.

f) AUDIO MOBIL stehen zur Sicherung ihrer Forderungen und zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften das Recht zu, die Zahlungen bis zur Begleichung sämtlicher offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.

g) AUDIO MOBIL kann seine Leistung bis zur Erbringung Sicherstellung der Gegenleistung verweigern oder zurückbehalten, selbst wenn die Forderungen noch nicht fällig sind, wenn die Gegenleistung durch schlechte Vermögensverhältnisse des Vertrags-partners gefährdet erscheint, oder wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird. Dasselbe gilt bei Abweisung des Insolvenzantrages mangels kostendeckenden Vermögens, wenn der Vertragspartner faktisch seine Zahlungen einstellt, wenn dieser wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt oder wenn in das Vermögen des Vertragspartners erfolglos exekutiert wird (auch durch Dritte).

 7. GEWÄHRLEISTUNG

a) Sofern AUDIO MOBIL die Ware vorbehaltlos übernommen hat, kommen nach Wahl von AUDIO MOBIL auch folgende Vereinbarungen zur Anwendung:

b) Die Ware oder die erbrachte Leistung muss die zugesicherten oder von AUDIO MOBIL geforderten Eigenschaften aufweisen, die vereinbarten Leistungen erbringen und in seiner Ausführung dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie darf nicht mit Fehlern behaftet sein, die den Wert oder die Tauglichkeit den gewöhnlichen oder bei der Bestellung vorausgesetzten oder bekanntgegebenen Gebrauch aufheben oder mindern

c) Güte, Maße und Gewichte der gelieferten Ware bestimmen sich ausschließlich nach den gültigen Normen. Alle Lieferungen und Leistungen müssen den zur Zeit der Lieferung geltenden gesetzlichen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften (CE-Konformität) in vollem Umfang entsprechen.

d) Fehlen der Ware zugesicherte oder von AUDIO MOBIL geforderte Eigenschaften, sind Unfallverhütungs- oder sonstige Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten oder weist die Ware sonstige Mängel oder Fehler auf, so ist AUDIO MOBIL nach eigener Wahl ungeachtet der Schwere des Mangels berechtigt,

  • Beseitigung des Mangels durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden; oder
  • Den Austausch der mangelhaften Ware zu verlangen;
  • Ein Preisminderungsrecht; oder
  • Ein Wandlungsrecht (die fristlose Auflösung des Vertrages) geltend zu machen.
  • Davon unberührt bleiben sämtliche Ansprüche von AUDIO MOBIL auf Schadenersatz für Mangelschäden, Mangelbeseitigungskosten sowie mittelbare oder unmittelbare Mangelfolgeschäden

e) Kommt der Vertragspartner seiner Gewährleistungspflicht nicht innerhalb angemessener Frist nach oder verweigert er diese, ist AUDIO MOBIL berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners die Mängel selbst oder durch Dritte zu beseitigen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. In dringenden Fällen (z.B. bei drohenden Fertigungsstillständen) ist AUDIO MOBIL berechtigt, die festgestellten Mängel ohne Fristsetzung auf Kosten des Vertragspartners zu beseitigen.

f) Können Mängel nicht an Ort und Stelle behoben werden, gehen Transportkosten zu Lasten des Vertragspartners.

g) AUDIO MOBIL ist berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 4 Wochen nach vorbehaltloser Übernahme, bei versteckten Mängeln innerhalb 2 Wochen ab Entdeckung geltend zu machen. Als versteckte Mängel gelten auch solche Mängel der Ware, die erst bei ihrer Verarbeitung oder Inbetriebnahme im normalen Betriebsablauf festgestellt werden.

h) Diese Gewährleistungsvereinbarungen gelten auch, wenn der Vertragspartner im Auftrag von AUDIO MOBIL die Ware einbaut oder montiert. In diesem Fall beginnt die Gewährleistungsfrist mit der vorbehaltlosen Abnahme der fertigmontierten Ware durch AUDIO MOBIL oder deren Kunden gemäß schriftlichem Abnahmeprotokoll.

i) Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen des Vertragspartners, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurde mit AUDIO MOBIL ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die gilt auch – aber nicht ausschließlich – für Änderungen der gesetzlichen Beweislast zulasten von AUDIO MOBIL, Verkürzung der Fristen, der Regressansprüche nach § 933b ABGB oder dergleichen.

j) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab vorbehaltloser Übernahme durch AUDIO MOBIL, soweit nicht gesetzlich längere Fristen gelten. Der Vertragspartner leistet Gewähr für Mängel, die bei Übergabe der Ware vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist hervorkommt.

 

 8. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

a) Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist AUDIO MOBIL zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,

  • Wenn die Ausführung der Lieferung unmöglich oder trotz Gewähren einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
  • Wenn der Vertragspartner die Leistung verweigert oder er offensichtlich nicht in der Lage ist, die Erfüllung innerhalb angemessener Frist nachzuholen; oder
  • Wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind und dieser auf Begehren von AUDIO MOBIL keine taugliche Sicherheit beibringt.

b) In diesen Fällen hat der Vertragspartner AUDIO MOBIL sämtliche dadurch entstehende Nachteile und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.

c) Sofern schriftlich nicht Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Lieferung oder Leistung als unteilbar anzusehen. AUDIO MOBIL ist daher in diesen Fällen aus obigen Gründen zum Gesamtrücktritt berechtigt oder kann Teilrücktritt hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung geltend machen.

d) Falls über das Vermögen des Vertragspartners ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird, wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung automatisch aufgelöst.

 9. BEISTELLUNG VON WERKZEUGEN UND MODELLEN

a) Sofern die Bestellung eine Übernahme von Werkzeug- oder Modellkosten einschließt, übereignet der Vertragspartner hiermit von ihm hergestellte oder beschaffte Werkzeuge und Modelle, die von AUDIO MOBIL vollständig bezahlt wurden. An teilweise von AUDIO MOBIL bezahlten Werkzeugen und Modellen erwirbt AUDIO MOBIL das Miteigentum im Verhältnis seiner jeweiligen Zahlung zum Wert der Sache. Von AUDIO MOBIL zur Verfügung gestellte Werkzeuge, Modelle sowie Software, Zeichnungen, Muster oder Ähnliches verbleiben jedenfalls im Eigentum von AUDIO MOBIL.

b) Der Vertragspartner verpflichtet sich, von AUDIO MOBIL vollständig oder überwiegend bezahlte oder beigestellte Werkzeuge, Modelle sowie Software, Zeichnungen, Muster oder Ähnliches ausschließlich für die Herstellung von Ware zu verwenden, die von AUDIO MOBIL bestellt wurde, nicht Dritten zur Verfügung zu stellen und mit Erledigung der Bestellung unverzüglich an AUDIO MOBIL zurückzugeben

c) Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die Werkzeuge und Modelle von AUDIO MOBIL im Rahmen seiner bestehenden Versicherungen gegen Feuer-, Sturm-, Einbruchs- und Vandalismus-Schäden entsprechend mitzuversichern. Der Vertragspartner tritt AUDIO MOBIL seine Ansprüche aus dieser Versicherung ab und AUDIO MOBIL nimmt diese Abtretung an

d) Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Wartungs-, Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten für diese Werkzeuge und Modelle rechtzeitig und kostenfrei durchzuführen.

 10. EIGENTUMSVORBEHALT

a) Jegliche Erweiterung oder Verlängerung eines Eigentumsvorbehalts, der über den einfachen Eigentumsvorbehalt hinausgeht, wird von AUDIO MOBIL nicht anerkannt.

 11. HAFTUNG, FREISTELLUNG, VERSICHERUNGSSCHUTZ

a) Soweit nicht schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, hat AUDIO MOBIL das Recht auf Ersatz aller direkten oder indirekten Kosten, die aufgrund mangelhafter Lieferung, Verzuges oder sonstigen vertragswidrigen Verhaltens durch den Vertragspartner entstanden sind. Dazu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Schadensabwehrkosten, vorsorgliche Maßnahmen, Rückrufaktionen etc. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird AUDIO MOBIL den Vertragspartner – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Erfolgt die Stellungnahme nicht in angemessener Frist, und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt die von AUDIO MOBIL durchgeführte Rückrufaktion als geboten und durch den Mangel verursacht, es sei denn, der Vertragspartner beweist das Gegenteil. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

b) Der Vertragspartner wird AUDIO MOBIL auf erste Anforderung insoweit von Ansprüchen Dritter von allen Kosten einschließlich der notwendigen Auslagen zur Rechtsverfolgung freistellen.

c) Auf Verlangen von AUDIO MOBIL wird der Vertragspartner auf eigene Kosten in den Rechtsstreit mit dem Dritten eintreten. Der Vertragspartner wird AUDIO MOBIL aktiv und auf eigene Kosten bei allen Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit dessen Lieferungen und Leistungen stehen, sowie bei behördlichen Anordnungen und Untersuchungen, unterstützen und alle Zeugenerklärungen, Unterlagen etc. zur Verfügung stellen.

d) Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von EUR 10 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden zu unterhalten. Die Deckung muss sich auch für im Ausland entstehende Schäden erstrecken.

e) Der Vertragspartner verpflichtet sich, darüber hinaus eine Produkt-Rückrufkostenversicherung inklusive einer erweiterten Produkt-Rückrufkostenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. zu unterhalten. Die Deckung muss sich auch für im Ausland entstehende Schäden erstrecken.

f) Auf Verlangen überlässt der Vertragspartner AUDIO MOBIL eine Kopie der Versicherungspolizze oder eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft.

 12. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHT

a) Der Vertragspartner übernimmt Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware frei von Rechten Dritter ist.

b) Der Vertragspartner stellt AUDIO MOBIL auf erste Anforderung von allen Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von Immaterialgüterrechten von Dritten gegen AUDIO MOBIL geltend gemacht werden. Darin enthalten sind sämtliche Kosten einschließlich der notwendigen Auslagen zur Rechtsverfolgung, es sei denn, der Vertragspartner hat die Verletzung nicht zu vertreten.

c) Software, Ausführungsunterlagen, wie etwa Pläne, Skizzen, und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen geistiges Eigentum von AUDIO MOBIL und unterliegen der Geheimhaltungsvereinbarung, die der Vertragspartner gemeinsam, mit diesen Bedingungen akzeptiert.

 13. DATENSCHUTZ

a) Der Vertragspartner hält sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein und hält AUDIO MOBIL diesbezüglich schad- und klaglos.

b) Die Parteien verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung des ihnen aus den Geschäftsbeziehungen zugegangenen Wissens gegenüber Dritten – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

 14. COMPLIANCE

a) Der Vertragspartner verpflichtet sich, verantwortungsvoll im Einklang mit den höchsten ethischen Standards zu handeln und sich an die im Code of Conduct der AUDIO MOBIL Gruppe (abrufbar unter www.audio-mobil.com) angeführten Grundsätze bzw an mindestens gleichwertige Grundsätze zu halten. Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, selbst Vorschriften einzuführen bzw. einzuhalten und Maßnahmen zu setzen, die dem Standard dieses Code of Conduct entsprechen.

b) AUDIO MOBIL behält sich das Recht vor, den Vertragspartner nach angemessener Vorankündigung auf die Einhaltung von mindestens gleichwertigen Grundsätzen und Richtlinien, wie sie im Code of Conduct dargelegt sind (insbesondere bezüglich der darin enthaltenen menschenrechts- und umweltschutz-bezogenen Bestimmungen), zu überprüfen. Der Vertragspartner gestattet AUDIO MOBIL oder seinen Vertretern, vor-Ort-Audits an den Standorten des Vertragspartners durchzuführen. Die Audits werden in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner sowie unter Wahrung allfälliger Geschäftsgeheimnisse und der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgeübt. Der Vertragspartner muss eine zufriedenstellende Weiterverfolgung der während dieses Audits gemachten Beobachtungen sicherstellen und die vereinbarten Abhilfemaßnahmen ergreifen.

c) Der Vertragspartner ist verpflichtet sich bestmöglich darum zu bemühen, dass auch seine Lieferanten und Dienstleister die Einhaltung dieser Grundsätze sicherstellen und entsprechende Vorschriften einführen bzw. Maßnahmen setzen.

d) Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen bzw. den Code of Conduct oder eine fehlende Umsetzung benannter Maßnahmen stellt eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Vertragspartners dar. Unbeschadet weiterer Rechte behält sich AUDIO MOBIL daher das Recht vor, bei Verdacht oder Feststellung der Nichteinhaltung Informationen über den Sachverhalt und gegebenenfalls, in Abstimmung mit dem Vertragspartner und unter Einräumung einer angemessenen Frist, entsprechende Abhilfemaßnahmen einzufordern. Werden diese nicht geleistet oder wiegt der Verstoß schwer, behält sich AUDIO MOBIL vor, unbeschadet weiterer Rechte, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen zum Vertragspartner außerordentlich fristlos zu kündigen.

 15. VERTRAGSSTRAFE

a) Für den Fall, dass der Vertragspartner gegen seine Pflichten verstößt, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von
€ 100.000.— vereinbart. Ein AUDIO MOBIL entstandener, die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist auch zu ersetzen, wobei in die- in diesem Fall stets volle Genugtuung zu leisten ist.

 

 16. ALLGEMEINES

a) Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, ersetzt.

b) Soweit die vorliegenden Bedingungen keine Regelung vorsehen, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

 17. SCHIEDSGERICHTSBARKEIT UND ANWENDBARES RECHT

a) Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Die im Schiedsverfahren geltende Sprache ist deutsch.

b) Der Vertrag unterliegt österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge des Internationalen Warenkaufs (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.