Terms of Purchase

1. Allgemeines/Geltungsbereich

AUDIO MOBIL bestellt ausschließlich zu den aktuell gültigen Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung des Lieferanten vorbehaltlos annehmen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführungen dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Individualvereinbarungen gehen den Einkaufsbedingungen vor. Sollten unsere Einkaufsbedingungen oder unsere Bestellung bestimmte Punkte nicht regeln, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.

Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch

erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nachträglichen schriftlichen Bestätigung.

Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.

2.Bestellung

Unsere Bestellungen, Lieferpläne (Bestellung und Annahme) und Lieferplaneinteilungen (Abrufe) erfolgen grundsätzlich schriftlich. Die Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax gewahrt. Mündliche Bestellungen binden uns nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung sind nur wirksam, wenn diese schriftlich erfolgen. Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 2 Tagen unsere Bestellung in allen Teilen durch seine Auftragsbestätigung anzunehmen.

3.Lieferung der Ware/Liefertermine/Lieferplan

Die von AUDIO MOBIL angegebenen Liefertermine sind verbindlich und Eintrefftermine am Bestimmungsort. Bei Vereinbarung einer Kalenderwoche als Liefertermin ist letzter Termin der Freitag der genannten Woche.

Bei Lieferplaneinteilungen beginnt der Zeitraum Produktions- und Materialfreigabe mit dem Erstellungsdatum der

Lieferplaneinteilung und gilt, sofern keine neue Lieferplaneinteilung vorliegt, täglich fortschreitend, für den angegebenen Zeitraum.

Die darüber hinaus angegebenen Bedarfsmengen sind Planzahlen (Forecasts), die nur zur Information dienen.

Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware im Werk. Ist nicht Lieferung “frei Haus” vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen.

AUDIO MOBIL behält sich das Recht vor im Falle einer Überschreitung des vereinbarten Liefertermins bzw. bei Nichteinhaltung der Lieferfrist, eine Nachfrist zu setzen oder sofort vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

Grundsätzlich dürfen Lieferungen nur nach vereinbarten Spezifikationen und genauen prüftechnischen Absprachen durchgeführt werden.

AUDIO MOBIL behält sich im Falle einer vorzeitigen Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten

Fälligkeitstag vorzunehmen.

Mehr- oder Minderlieferungen werden nur unter Vorbehalt bis zu max. 3% der bestellten Menge akzeptiert.

Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben Sie AUDIO MOBIL dies unverzüglich unter Angaben der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Sie ergreifen alle Maßnahmen, um 100% Liefertreue zu erreichen.

Teillieferungen akzeptiert AUDIO MOBIL nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten

Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.

Der Lieferant wird angehalten allen Sendungen einen Lieferschein mit genau definierter Inhaltsangabe beizufügen, wobei diese Daten mit der Rechnung übereinstimmen müssen.

AUDIO MOBIL ist autorisiert bei fehlenden oder unvollständigen Versandpapieren die Annahme der Lieferung zu verweigern.

Entstandene Schäden durch eine unsachgemäße Verpackung gehen zu Lasten des Lieferanten.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Preis ist verbindlich und gilt „frei Haus“, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Der Preis versteht sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Eine Preiserhöhung nach Lieferung der Ware ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Erfolgt die Lieferung der Ware nach Erhalt der Rechnung, so ist für den Beginn der Zahlungsfrist der Tag der Anlieferung der Ware maßgeblich.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Die Begleichung der Rechnung gilt nicht als Genehmigung der Lieferung oder Verzicht auf Mängelrügen.

5. Gewährleistung

AUDIO MOBIL verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt der Lieferung durch den Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen, wobei bei der Warenannahme lediglich eine Überprüfung auf offensichtliche Verpackungsschäden vorgenommen wird. Eine Rüge von offensichtlichen Mängeln ist rechtzeitig, wenn diese innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Ware von uns abgesandt wird und diese dem Lieferanten anschließend zugeht. Mängel, welche erst bei der Be- oder Verarbeitung entdeckt werden, berechtigen AUDIO MOBIL den entstandenen Schaden, sowie allfällige Pönale in Rechnung zu stellen. Der Verweis auf verdeckte Mängel ist rechtzeitig, wenn wir diesen innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Entdeckung absenden und dieser dem Lieferanten anschließend zugeht. AUDIO MOBIL stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten zu und der Lieferant haftet uns gegenüber im gesetzlichen Umfang.

Im Falle von Lieferungen mangelhafter Produkte ist AUDIO MOBIL berechtigt, einen Austausch der mangelhaften Ware in eine mangelfreie Ware zu verlangen. Besteht seitens des Lieferanten keine Versandverfügung für die zu bemängelte Ware sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und dessen Gefahr zurückzusenden. Bei Gefahrenverzug oder im Falle hoher Eilbedürftigkeit sind wir autorisiert die Mängelbeseitigung auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen auch wenn die Nacharbeitskosten höher sind als eine Nacharbeitung durch den Lieferanten. Ebenso sind wir befugt die gesamte Lieferung bzw. die mangelhaften Teile zurückzusenden.

Uns stehen die gesetzlichen Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten zu und der Lieferant haftet uns gegenüber im gesetzlichen Umfang.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Garantie bleibt die gesetzliche Gewährleistungsfrist davon unberührt.

Bei Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Gewährleistungspflicht insoweit neu zu laufen.

Unsere Vertragspartner verpflichten sich uns auf Anfrage den jeweiligen Vorlieferanten, auf die Dauer von 20 Jahren ab der letzten Lieferung bezugnehmend auf die von ihm gelieferten Produkte, zu nennen.

6. Eigentumsvorbehalt/Geheimhaltung

Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die AUDIO MOBIL dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen hat, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit Sorgfalt aufzubewahren.

Vor Lieferungen neuer Serienteile sind vorab aus der Serienproduktion Erstmuster mit dazugehörigem Erstmusterprüfbericht vorzulegen. Erst nach eingehender Prüfung erteilt AUDIO MOBIL die Freigabe und somit die Genehmigung zur Serienfertigung.

Änderungen am Produkt bzw. am Herstellungsprozess nach schriftlicher Freigabe ist nur mit vorangegangener Absprache und nach schriftlicher Zustimmung von AUDIO MOBIL gestattet.

Gleichermaßen bedarf dies auch bei erstmaliger Inbetriebnahme eines Werkzeuges nach Konstruktionsänderungen oder Werkzeugüberholung.

Bei Beendigung der Zusammenarbeit, aus welchen Gründen auch immer, verpflichtet sich der Lieferant, alle vertraulichen Informationen an AUDIO MOBIL zu retournieren oder zu vernichten und alle elektronisch gespeicherten Daten zu löschen.

7. Datenschutz

Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogene

Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogene be- bzw. verarbeitet werden.

8. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der von AUDIO MOBIL angegebene Bestimmungsort. Für die bestehenden Vertragsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und AUDIO MOBIL gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des internat. Privatrechtes und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Als Gerichtsstand für alle potenziellen Unstimmigkeiten wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht der Stadt Ried im Innkreis vereinbart.

Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.